Bestellung geförderter Varroa-Behandlungsmittel
von Wolfgang Mallin (Kommentare: 0)
Organisation der Bestellung 2016 geändert
Der Landesverband hat Ablauf und Preise zur Bestellung der geförderten Varroa-Behandlungsmittel bekannt gegeben. Erstmalig muss zur Bestellung die Tierhalternummer des Veterinäramtes vom Imker angegeben werden, sonst wird die Bestellung nicht angenommen. Infos zur Anmeldung beim Vet-Amt und Antragsformulare siehe entsprechenden News-Beitrag auf unserer Internetseite.
Liste der geförderten Behandlungsmittel und Preise siehe Bild rechts.
Wichtig:
Die Bestellung der Behandlungsmittel muss beim Landesverband bis spätestens 15.03.2016 vorliegen, ebenfalls muss das Geld für die Behandlungsmittel bis zu diesem Termin auf dem Konto des Landesverbandes verbucht sein. Dies bedeutet, dass die Bezahlung Eurer Bestellung bis spätestens 09.03.2016 erfolgt sein muss. Detaillierte Beschreibung der einzelnen Schritte siehe unten.
Und so soll die Bestellung für unsere Mitglieder ablaufen...
(Nur Bestellung für Mitglieder des BV Besigheim e.V.)
Schritt 1:
Ihr schickt folgende Informationen per E-Mail an webmaster@bv-besigheim.de
- Mitglied beim BV Besigheim e.V. [Ja/Nein]
- Eure Tierhalternummer bzw. Registriernummer des Veterinäramtes (08...)
- Name, Vorname
- Adresse
- Völkerzahl
- Stückzahl der gewünschten Behandlungsmittel (Liter / Beutel / Gebinde)
Unvollständige Bestellungen in denen nicht alle Informationen enthalten sind, werden nicht bearbeitet.
Schritt 2:
Von uns wird Euch per E-Mail zurückgemeldet, welche Kosten für die gewünschten Behandlungsmittel entstehen und auf welches Konto Ihr das Geld überweisen sollt.
Schritt 3:
Ihr überweist den Betrag auf das angegebene Konto. Das Geld muss bis spätestens 09.03.2016 auf dem angegebenen Konto verbucht sein. Bestellungen für die wir an diesem Termin keinen Geldeingang feststellen, werden nicht berücksichtigt.
Schritt 4:
Der Besteller des Vereins (...muss noch festgelegt werden), trägt alle Bestellungen der Vereinsmitglieder in die Sammellisten des Landesverbandes ein und sendet diese zusammen mit der unterzeichneten Verpflichtungserklärung an den Landesverband.
Schritt 5:
Der Besteller des Vereins (...muss noch festgelegt werden) überweist den Gesamtbetrag auf das Konto des Landesverbandes.
Schritt 6:
Die Behandlungsmittel werden an den Besteller des Vereins (...muss noch festgelegt werden) ausgeliefert bzw. muss dieser die Mittel direkt beim Veterinäramt Ludwigsburg entgegen nehmen. Vermutlich lässt sich das Veterinäramt den Empfang schriftlich bestätigen. Nur der Besteller des Vereins ist berechtigt, die Mittel zu übernehmen.
Schritt 7:
Ihr werdet per E-Mail benachrichtigt, wenn die Behandlungsmittel beim Besteller des Vereins abgeholt werden können.
Schritt 8:
Ihr nehmt mit dem Besteller des Vereins Kontakt auf, macht einen Termin aus und holt Eure bestellten Behandlungsmittel beim Besteller des Vereins ab. Ihr müsst die Übernahme, sowie die Unterweisung bezüglich sachgerechter Verwendung der Behandlungsmittel schriftlich bestätigen.
Nur der- bzw. diejenige welche(r) die Behandlungsmittel per E-Mail bestellt hat ist berechtigt, diese entgegen zu nehmen! Die Behandlungsmittel dürfen vom Besteller des Vereins nur an diese Person übergeben werden.
Zum Schluss noch eine Bitte...
Bitte bedenkt bei diesem ganzen Prozedere, dass die Mitglieder welche diese Sammelbestellung für Euch organisieren ehrenamtlich aktiv sind (...also ohne Bezahlung) und hierfür ihre Freizeit opfern.
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