Formale Verpflichtungen für Imker
von Wolfgang Mallin (Kommentare: 0)
Amtliche Meldung erforderlich
Nach Information des Landesverbandes können die Meldungen an die Veterinärämter und die Tierseuchenkasse (TSK) aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr vom Landesverband vorgenommen werden. Jeder Imker ist selbst dafür verantwortlich, seine Nutztierhaltung bei seinem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Für die Tierseuchenkasse ist eine Sonderregelung umgesetzt - sofern Imker Mitglied in einem regionalen Imkerverein sind, reicht die Erfassung der Völkerzahlen durch den Verein. Imker, die nicht Mitglied in einem regionalen Verein sind, müssen selbst die Meldung bei der Tierseuchenkasse vornehmen. Versichert sind nur die vom Imker gemeldeten Völkerzahlen!
Nachfolgend verlinkt findet Ihr die zur Meldung notwendigen Formulare
Antragsformular zur Anmeldung der Imkerei beim Veterinäramt...
Anlage zur Anmeldung der Bienenvölker beim Veterinäramt...
Anlage zur Anmeldung der Bienenvölker bei der TSK
Kontakte zu den Veterinärämtern und der Tierseuchenkasse
Da wir u.U. Mitglieder haben, die außerhalb des Landkreises LB wohnen, habe ich Euch die Einstiegsseite der Vet.-Ämter in Baden-Württemberg verlinkt
Kontakt Veterinärämter in Baden-Württemberg...
Kontakt Tierseuchenkasse Baden-Württemberg...
Für Eure Absicherung und um Ärger zu vermeiden möchte ich Euch in meiner Funktion als BSV bitten, Eure Völkerzahlen korrekt zu melden. Veterinäramt und TSK haben kein Verständnis für fehlende oder falsche Meldungen (...ich auch nicht!), zumal für Imker seit Jahren hierdurch keine Kosten entstehen, sondern nur Vorteile.
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