Ab dem 28. Januar 2022 müssen Erwerbs-, Nebenerwerbs-, und Hobbyimker das Anwenden aller Tierarzneimitteln in einem Bestandsbuch dokumentieren. Zu den Mitteln gehören verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und frei verkäufliche Präparate. Also auch, wenn wir Imker unsere Bienen mit Ameisen- und Oxalsäure gegen die Varroamilben behandeln.

Zuvor reichte das Dokumentieren apothekenpflichtiger Mittel aus.
Die Angaben müssen Imker mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Zusätzlich ist es ratsam, Kassenbons und Quittungen für den Kauf der Präparate aufzubewahren.
Für das Bestandsbuch können wir ein einfaches Blatt Papier genauso verwenden wie ein Computerprogramm.

Weitere Infos und auch ein ausgefülltes Beispiel findet Ihr im Vortrag
       Formalien für Nutztierhalter (TSK, Veterinaeramt, BSV, ...)

Zugelassene Varroabekämpfungsmittel

Bekämpfungsverfahren mit Brut

Präparat Wirkstoff Bezugsauflage Bestandsbuch
Ameisensäue 60 % ad us. vet. Ameisensäure 60 % ad us. vet. frei verkäuflich Pflicht
Apiguard® Thymol frei verkäuflich Pflicht
Formivar® Ameisensäure 60 % ad us. vet. frei verkäuflich Pflicht
Mite Away Quick Strips (MAQS) Ameisensäure frei verkäuflich Pflicht
Thymovar® Thymol frei verkäuflich Pflicht
ApiLife Var® Thymol, Menthol, Kampfer, Eukalyptusöl frei verkäuflich Pflicht
VarroMed® Oxalsäure-Dihydrat/Ameisensäure frei verkäuflich Pflicht
Bayvarol® Flumethrin 90%ig apothekenpflichtig Pflicht
PolyVar® Yellow Flumethrin apothekenpflichtig Pflicht
Apitraz Amitraz verschreibungspflichtig Pflicht
Apivar Amitraz verschreibungspflichtig Pflicht

Bekämpfungsverfahren Volk brutfrei

Präparat Wirkstoff Bezugsauflage Bestandsbuch
Milchsäure 15 % ad us.vet. Milchsäure frei verkäuflich Pflicht
Oxalsäuredihydratlösung 3,5 % ad us. vet. Oxalsäure frei verkäuflich Pflicht
Oxuvar® Oxalsäure frei verkäuflich Pflicht
Oxuvar 5,7 % Oxalsäure frei verkäuflich Pflicht
Oxybee® Oxalsäure frei verkäuflich Pflicht
Dany’s BienenWohl Oxalsäure frei verkäuflich Pflicht
VarroMed® Oxalsäure-Dihydrat/Ameisensäure frei verkäuflich Pflicht

Hornissen, Wespen, Hummeln, (Wild)bienen

.. sind faszinierende Insekten und äußerst wichtig und nützlich für die heimische Flora und Fauna.

Sie leistet einen wichtigen Beitrag für die Natur. Hornissen und Wespen verfüttern Gartenschädlinge wie Insekten und deren Raupen an ihren Nachwuchs. (Wild)bienen sind die wichtigsten Bestäuber in Natur und Landwirtschaft.

Doch aufgrund ihres Stachels haben sie einen schlechten Ruf. Kaum jemand möchte ein Wespennest auf seinem Grundstück haben. Groß ist die Angst vor Stichen und schnell kommt die Frage nach der Beseitigung der Nester.

Generell sind unsere heimischen Hornissen, Wespen und (Wild)bienen geschützt (Natur-/Artenschutz). Leider stehen inzwischen 46% der heimischen Wespenarten auf der Roten Liste.

Wespennester dürfen nicht eigenmächtig zerstört werden ! Das unbegründete Entfernen ihrer Nester steht sogar unter Strafe. Nach Begutachtung durch einen Experten können Nester bei Notwendigkeit entfernt werden! Wenden Sie sich dazu bitte an die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg.

Wir Imker sind Experten für die Honigbiene aber keine berufenen Experten für Hornissen und Wespen. Das Verbot des eigenmächtigen Entfernens der Nester gilt auch für uns. Wir können und dürfen daher nicht helfen.

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